Apostille

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Eine Apostille ist eine offizielle Bestätigung, die die Echtheit der Unterschrift und des Siegels/Stempels auf einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland beglaubigt.

Grundlagen der Apostille

Haager Übereinkommen: Sie gilt nur im Rechtsverkehr zwischen Staaten, die das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben.

Ersatz der Legalisation: Sie ersetzt die aufwendigere diplomatische Endbeglaubigung (Legalisation) durch eine Botschaft oder ein Konsulat.

Bestätigung: Sie bescheinigt die Echtheit der Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners und ggf. das Siegel/den Stempel der Behörde, prüft jedoch nicht den Inhalt des Dokuments.

Das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 zählt über 130 Vertragsstaaten. In all diesen Ländern wird eine reguläre Botschafts-Legalisation durch das vereinfachte Apostille-Verfahren ersetzt.

Die offizielle Liste kann direkt hier eingesehen werden:

Zur Website der HCCH (externer Link)

(HCCH steht für die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (engl./frz. Hague Conference on Private International Law), eine weltweite zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Den Haag)